Investitionen in den Erhalt der Landstraßen

Ralf Schwarzkopf, stellv. CDU-Kreisvorsitzender für südl. MK
Sebastian Moos, Vorsitzender CDU Herscheid

Mehr Investitionen in den Landesstraßenerhalt in Herscheid

Für den Erhalt unserer Landesstraßen sind im aktuellen Haushalt 2020 185 Millionen Euro vorgesehen. die Gemeinde Herscheid erhält aus dem Landesstraßenerhaltungsprogramm des Verkehrsministerium 400.000 Euro. Dazu erklären Ralf Schwarzkopf und Sebastian Moos:

„Die NRW-Koalition wird auch weiterhin verstärkt in den Erhalt von Landesstraßen investieren. Für Herscheid stehen dafür 400.000 Euro zur Verfügung. Für 2020 ist die folgende konkrete Maßnahmen geplant: Weiße Ahe bis Hüinghausen, Deckenerneuerung.

So holen wir weiterhin mit Hochdruck die Versäumnisse von Rot-Grün auf. Viel zu lange ist unsere Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen auf Verschleiß gefahren worden. Investitionen in diesem Bereich wurden vor 2018 sträflich vernachlässigt. Seit drei Jahren ist der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen im Landeshaushalt von uns kontinuierlich und signifikant erhöht worden. Das ermöglicht eine Steigerung der baulichen Aktivitäten und eine verstärkte tiefgreifende, grundhafte Sanierung.

Landesstraßen sind wichtige Verbindungen im ländlichen Raum. Vom Landestraßenerhaltungsprogramm profitieren aber nicht nur die Autofahrerinnen und Autofahrer in Herscheid, sondern es werden auch die Geh- und Radwege an Landstraßen saniert.

Wir halten damit unser Versprechen und stärken unsere Infrastruktur für Fußgänger, Rad- und Autofahrer, damit Nordrhein-Westfalen in Bewegung bleibt.“

Hintergrund:

Das NRW-Verkehrsministerium hat am Freitag das Landesstraßenerhaltungsprogramm veröffentlicht. Darin sind 185 Millionen Euro für den Landesstraßenerhalt vorgesehen. Das sind 57,5 Millionen Euro mehr als im letzten von Rot-Grün verabschiedeten Haushalt. Das entspricht einem Zuwachs von 45 Prozent. Die Mittel für den Erhalt sollen auch in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Darüber hinaus werden weitere Mittel, die in anderen Teilen des Verkehrsetats nicht verausgabt werden, für die Sanierung von Landesstraßen genutzt.

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